Rechtsgebiete

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Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht nimmt das Kündigungsschutzrecht einen breiten Raum der schwerpunktmäßigen Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Schulz ein. Er überprüft eine Kündigung nicht nur auf ihre Rechtmäßigkeit nach dem Kündigungsschutzgesetz sondern in den Fällen , in denen das Arbeitsverhältnis bereits zuvor belastet war, ob die Kündigung gegen das sogenannte Maßregelungsverbot verstößt. Bei Mitarbeitern von Kleinbetrieben beachtet er besonders den verfassungsrechtlichen Mindestkündigungsschutz, der in Kleinbetrieben vor allem dann eingreift, wenn der „ betriebsälteste“ Mitarbeiter gekündigt werden soll. Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung nur binnen einer Frist von 3 Wochen ab Zugang vor dem Arbeitsgericht angegriffen werden kann. Die kurzfristige Bearbeitung am Tag des Fristablaufs ist für uns kein Problem.

Von wachsender Bedeutung ist unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf das Recht der Teilzeitarbeit. Die Geltendmachung eines Teilzeitanspruchs hat der Gesetzgeber hinsichtlich Fristen und Inhalt des Teilzeitgesuchs streng formalisiert. Wir helfen Ihnen, Ihr Teilzeitgesuch rechtssicher zu formulieren und Ihre Ansprüche ggf. gerichtlich durchzusetzen.

Ist Ihr Arbeitsverhältnis nur befristet?? Gerne überprüfen wir die Wirksamkeit der Befristung und helfen Ihnen dabei, in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu gelangen.

Ihre Firma ist insolvent? In diesem Falle werden die arbeitsrechtlichen Vorschriften ergänzt und abgeändert durch die Regelungen des Insolvenzrechts. Das „Arbeitsrecht in der Insolvenz“ hat sich zu einem Spezialbereich entwickelt, dass von Herrn Rechtsanwalt Schulz von Anbeginn seiner anwaltlichen Tätigkeit vertieft bearbeitet wird.

Wir vertreten Sie bundesweit auch in Fragen von ausstehender Gehälter, Gratifikationen, Urlaub und Urlaubsabgeltungen, Ansprüche aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (Diskriminierungen, Mobbing), Abmahnungen sowie Arbeitszeugnissen.

Vertragsrecht

Unser besonderes Augenmerkt gilt auch dem Vertragsrecht. Dabei befassen wir und schwerpunktmäßig mit der gerichtlichen Geltendmachung sowie der Abwehr von Ansprüchen aus, dem Kaufrecht, insbesondere dem Auto – und Immobilienkauf dem Mietrecht, insbesondere Mietmängel, Mietzinsrückstände sowie Mietkündigungen dem Werkvertragsrecht, insbesondere Baumängel dem Darlehensrecht, speziell Durchsetzung von Ansprüchen aus privater Darlehensgewährung dem Schenkungsrecht, insbesondere den Widerruf von Schenkungen wegen groben Undanks oder Verarmung des Schenkers.

Wir prüfen und gestalten für Sie in diesen Bereichen Verträge und fertigen allgemeine Geschäftsbedingungen nach Ihren Vorstellungen und konkreten Bedürfnissen.

Schadensrecht

Im Schadensrecht sorgen wir für einen angemessen Ausgleich von Sach – und Personenschäden aller Art, gleich ob Sie Betroffener eines Verkehrsunfalls, einer Straftat, eines Tierangriffs oder eines ärztlichen Kunstfehlers geworden sind.

Die maximale Durchsetzung Ihrer Ansprüche hat dabei für uns oberste Priorität. Im Bereich des Arzthaftungsrechts sind wir als Korrespondenzanwälte für die bundesweit tätige Kanzlei für Medizinrecht, Rechtsanwalt Jürgen Wahl tätig.

In die Kategorie Schadensrecht fällt unter dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung und des Beratungsverschuldens auch die Wahrnehmung der Interessen von Kapitalanlegern. So konnten in der Vergangenheit u.a. Telekom – Aktionäre und Schiffsfondanleger auf unseren sachkundigen Rat und Prozessführung vertrauen. Profitieren auch Sie von der Erfahrung und dem Fachwissen, das wir dabei gesammelt haben.

Straf – und Ordnungswidrigkeitenrecht

Im Strafrecht kann Herr Rechtsanwalt Schulz auf seine mehrjährige Praxis bei einem renomierten Strafverteidiger zurückgreifen, eine Erfahrung auf die auch Herr Rechtsanwalt Brodda während der nunmehr über fünfzehn Jahre andauernden Zusammenarbeit profitieren konnte. alt.forth-ev.de/mcvshop/

Wir verteidigen Sie in Fällen des allgemeinen Strafrechts, des Verkehrsstrafrechts, des Betäubungsmittelstrafrechts, des Wirtschaftsstrafrechts ( insbesondere Insolvenzstrafrecht ) sowie des Steuerstrafrechts. Dabei führen wir Sie zielorientiert durch das gesamte Verfahren einschließlich der Berufung und Revision.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht steht der Kampf um Ihren Führerschein für uns im Vordergrund. Ob Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsübertretungen oder Fahrten unter Alkohol – oder Drogeneinfluss, wir überprüfen die Richtigkeit der polizeilichen Messverfahren für Sie und setzen bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Absehen von einem Fahrverbot für Sie durch.

Erbrecht

Im Erbrecht finden Sie in unserer Kanzlei ein weites Spektrum anwaltlicher Tätigkeit.

Wir gestalten für Sie Testamente, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Aufwendige Testamentsgestaltungen wie Behindertentestamente, Unternehmertestamente oder Testamenten von „Patchworkefamilien“ sind für uns kein Problem. Wir beraten Sie, ob eine Testamentsvollstreckung sinnvoll ist und übernehmen diese gerne für Sie. Unsere Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen entsprechen dem neuesten Rechtsstand und werden von uns auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten.

Bestens vertraut sind wir mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Erb – und Pflichtteilsansprüchen sowie mit Testamentsanfechtungen.

Internetrecht, Wettbewerbs – und Urheberrecht

In großen Wellen rollt die Abmahnwelle durch das Internet. Abmahnkanzleien wie Waldorf – Frommer aus München überziehen Internetnutzer mit Abmahnungen wegen angeblicher Verbreitung urheberrechtlich geschützter Filme und Musiktitel. Dabei werden neben Unterlassungserklärungen regelmäßig Beträge in einer Höhe von etwa 1.000,00 € verlangt.

Andere Kollegen der Abmahnzunft haben sich auf die Verfolgung vermeintlicher Wettbewerbsverstöße im Internet spezialisiert, vornehmlich wegen angeblicher Verstöße gegen Hinweis – und Belehrungspflichten.

Zahlen Sie nichts! Lassen Sie sich von uns vertreten, wir leiten für Sie unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zum Urheber – und Wettbewerbsrecht die richtigen Schritte zur Abwehr ungerechtfertigter Forderungen für Sie ein.

Auch außerhalb des Internets sind wir mit Fragen des Wettbewerbs – und Urheberrechts betraut und werden auch gerne für Sie tätig.

Familienrecht

Mit Herrn Rechtsanwalt Brodda finden Sie in unser Kanzlei einen kompetenten Ansprechpartner im für alle Fragen des Familienrechts.

Das Familienrecht befindet sich in den letzten Jahren in einem stetigen Wandel, dem es gerecht zu werden gilt. Im Falle von Trennung und Ehescheidung stellen sich eine Vielzahl von Fragen. Bereits im Vorfeld einer Ehescheidung ist es sinnvoll, gemeinsam mit Ihrem Partner / Ihrer Partnerin die anstehenden Punkte wie Sorge – und Umgangsrecht bezüglich der gemeinsamen Kinder , Unterhalt und Zugewinnausgleich zu klären.

Durch eine interessengerechte Trennungs – und Scheidungsfolgenvereinbarung lassen sich aufwendige und teure Gerichtsverfahren vermeiden. Herr Rechtsanwalt Brodda steht Ihnen als erfahrener und einfühlsamer Verhandlungspartner für Gespräche mit Ihnen und Ihrem Partner / Ihrer Partnerin sowie ggf. mit dem gegnerischen Rechtsanwalt zur Verfügung.

Was geschieht mit dem gemeinsamen Hausgrundstück und den hierfür aufgenommenen Darlehen? Wer hat Anspruch auf Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern? Können die Großeltern ein eigenes Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern beanspruchen? Bei Trennungen kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen um das Sorgerecht, weil Eltern sich nicht einigen können. Herr Rechtsanwalt Brodda hilft den Parteien, für alle anstehenden Probleme eine sachgerechte , am Kindeswohl orientierte Lösung zu finden.

Im Streitfalle setzt er Ihre Ansprüche in allen Verfahrensarten vor Gericht durch. Kommt es zur Ehescheidung so steht er vor Gericht an Ihrer Seite und stellt für Sie die notwendigen Anträge.

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